!!!! Umstellung auf das Multiple-Choice-Verfahren zum 01. Mai 2012 !!!!
Anlässlich der Eröffnung der Hanseboot am 29.10.2011 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung folgende Presseerklärung zur Sportbootführerscheinreform veröffentlicht:
Presseerklärung anlässlich der Eröffnung der Hanseboot am 29.10.2011
- Reform der Sportbootführerscheine - Umstellung der Prüfung auf das Antwort-Auswahl-Verfahren ( multiple-Choice-Verfahren)
Ab dem 01. Mai 2012 werden die Prüfungen für den Erwerb der Sportbootführerscheine umgestellt. Die Fragenkataloge zum Erwerb der Sportbootfüherscheine werden künftig auf das Antwort-Auswahl-Verfahren umgestellt, teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anlässlich der Hanseboot in Hamburg mit. Am 15. November werden die neuen Fragenkataloge in einem Sonderband des Verkehrsblattes veröffentlicht.
Der Deutsche Bundestag hatte die Umstellung gefordert. Es wird zukünftig mehr Praxiswissen abgefragt werden und der theoretische Teil der Prüfung ist erheblich gekürzt worden.
Die Prüfungsinhalte für den Erwerb des Sportbootführerscheins-Binnen und für den Erwerb des Sportbootführerscheins-See sind besser aufeinander abgestimmt worden. Durch die Weiterentwicklung des modularen Systems können gleichartige Prüfungsgegenstände jeweils anerkannt werden. Wer zum beispiel einen Sportbootführerschein-See durch Prüfung erworben hat, ist bei einer Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen von der Beantwortung der basisfragen befreit.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Führerscheinabteilung des DMYV.
Voraussetzungen, die das Prüfungsboot gemäß Ziffer 3.2.4.2 SpbootFüV-See und Anlage 9 SpbootFüV-See erfüllen muss.
Für die Abnahme der praktischen Prüfung hat der Bewerber ein Sportboot mit mehr als 3,68 kW (5 PS) und einen Bootsführer zu stellen, der eine Fahrerlaubnis haben muss. Das Prüfungsboot muss betriebsbereit und für die Prüfung geeignet sein. Der Vorsitzende kann ein Prüfungsboot ablehnen, wenn es nicht verkehrssicher ist oder aufgrund seiner Bauart, Größe und Tragfähigkeit für die Durchführung der Prüfung ungeeignet ist. Auf dem Prüfungsboot muss als Sicherheitsausrüstung mindestens vorhanden sein:
ein Kompass
ein Anker mit ausreichender Leine oder Kette
ein Bootshaken
ein Rettungsring
ein Feuerlöscher
ggf. zwei Stechpaddel
für jede an Bord befindliche Person eine zugelassene Rettungsweste.
Das Boot muss für das zu befahrende Prüfungsgewässer die geforderte Kennzeichnung haben.